Waren verschiffen: Das gibt es zu beachten!

Waren zu verschiffen, ist heutzutage für viele eine gute Alternative zum Versand per Luftpost. Zwar dauert das Verschiffen länger, doch die Kosten sind meist geringer. Damit der Versand über Seefracht reibungslos funktioniert, gibt es allerdings einiges zu beachten.

Warentransport zum Hafen

Bevor Waren per Seefracht verschifft werden können, gilt es bei den Verpackungen der betreffenden Produkte darauf zu achten, dass diese den Importangaben und dem Verpackungsgesetz des Ziellandes entsprechen.

In Deutschland gilt laut VerpackG die Regelung, dass alle, die gefüllte Verpackungen in Umlauf bringen, dafür verantwortlich sind, für deren Rücknahme und Verwertung zu sorgen. Das geschieht über die Beteiligung an einem sogenannten dualen System. Unternehmen, die mit Ware befüllte Verpackungen nach Deutschland importieren und dort in Umlauf bringen, müssen bei diesem dualen System eine entsprechende Lizenz erwerben und sich als Inverkehrbringer von Verpackungen bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registrieren.

Anschließend muss der Warentransport zum Hafen organisiert werden. Abhängig von den jeweiligen Vereinbarungen ist dafür Lieferant oder Empfänger zuständig. Überwiegend werden Speditionen eingesetzt, um die Organisation der Ein- und Ausfuhr abzuwickeln. Dies wird als Ursprungsbehandlung bezeichnet und umfasst die gesamte physische Handhabung und Inspektion der Ladung vom Empfang im Ursprungslager bis zur Verladung auf das Schiff.

Der Spediteur entscheidet ebenfalls, welche Reederei die Seefracht durchführt und schließt mit der Reederei einen Beförderungsvertrag ab.

Wichtige Zollbestimmungen

Für den Export

Jede Ware, die exportiert wird, muss beim Zoll angemeldet werden. Für diesen Vorgang muss eine Erklärung erstellt und der Behörde müssen bestimmte Dokumente vorgelegt werden. Nur Unternehmen mit gültigen Zolllizenzen dürfen diesen Vorgang ausführen.

Die Verzollung der Ware muss abgeschlossen sein, bevor die Ware das Ursprungsland verlassen darf. Hat der Spediteur keine gültige Lizenz, kann dieser Schritt auch von einem Zollmakler durchgeführt werden. Wird die Ware nicht vom Spediteur ausgeführt, muss sie verzollt sein, bevor sie das Ausgangslager des Spediteurs erreicht.

Für den Import

Die Einfuhrverzollung beim Import kann bereits vor dem Eintreffen der Ware im Zielland beginnen. Sie muss abgeschlossen sein, bevor die Ladung das Ziellager des Spediteurs verlässt.

Wichtig ist, dass beim Import von Seefracht Incoterms genutzt werden müssen. Diese beschreiben eine vorgegebene Sammlung von Handelsklauseln, auf die alle Geschäftspartner beim Abschluss eines Vertrags im internationalen Seefrachthandel Bezug nehmen können. Sie regeln beispielsweise den Gefahrenübergang.

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Liste der wichtigsten Dokumente für den Zoll

Damit beim Transport von Produkten via Seefracht auch beim Zoll alles reibungslos abläuft, müssen folgende Dokumente beigelegt werden:

  • Bill of Lading (B/L): Das Bill of Lading hat die Bedeutung eines Ladescheins und legt den Besitzanspruch des Eigentümers auf die Ware fest.
  • Seefrachtbrief: Der Seefrachtbrief weist die Warenübergabe an den Frachtführer nach.
  • Unfallmerkblätter: Diese Merkblätter beinhalten wichtige Daten, wie im Notfall vorzugehen ist.
  • Gefahrgutlabel: Werden Gefahrgüter transportiert, müssen diese mit einem Gefahrgutlabel gekennzeichnet sein.
  • Packliste: Diese Liste beinhaltet genaue Angaben über das Bruttogewicht der Ware sowie die Verpackung.
  • Handelsrechnung: Die Handelsrechnung enthält eine detaillierte Beschreibung der zu transportierenden Waren, das korrekte Brutto- und Nettogewicht der Lieferung sowie den genauen Wert der Importwaren. Sie muss einen Firmenstempel enthalten und vom Sachbearbeiter unterzeichnet sein.
  • Ausfuhranmeldung: Liegt der Warenwert bei der Seefracht über 1.000 Euro, muss der Warenlieferung eine Ausfuhranmeldung (AA) beigelegt werden. Das Formular enthält Daten zu Absender, Empfänger, Lade- und Empfangshafen, Schiffsnamen und Warenbezeichnung. Es ist nur nach Prüfung und mit dem Stempel der IHK gültig.

Ist die Ware nach der Abwicklung beim Zoll auf das Schiff verladen, wird der Empfänger der Ware vom Spediteur über den Namen des Schiffs, die Ankunftsdaten und den voraussichtlichen Liefertermin informiert. Nach Ankunft im Zielland muss die Angabe der Zolltarifnummer sowie der Umsatzsteueridentifikationsnummer erfolgen.

Versandkosten bei der Seefracht

Der Preis der Versandkosten hängt immer von folgenden Faktoren ab:

  • Abmessung: Wie groß und wie schwer ist die Ware?
  • Abholung und Zustellung: Wo wird die Ware abgeholt und wohin wird sie geliefert?
  • Strecke: Wie weit ist der Transportweg (über Binnengewässer oder Meer)?
  • Art der Güter: Welche Art von Gütern wird verschickt (Gefahrengüter/Rohstoffe/Lebensmittel)?
  • Versicherung der Seefracht: Sollen zusätzliche Versicherungen gebucht werden?
  • Zoll: Bei der Einfuhr von Waren in ein Nicht-EU-Land können Gebühren anfallen.

Die Seefracht hat viele Vorteile, denn große Warenmengen sowie große und schwere Waren können leicht transportiert werden. Es stehen zahlreiche Routen zur Verfügung, die weite Entfernungen überbrücken und die Seefracht gilt dabei als sicherste Transportmöglichkeit. Zudem ist der Versand per Seefracht vergleichsweise umweltfreundlich und auch gefährliche Güter können sicher transportiert werden.

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