Die Bootsführerscheine im Überblick: Welcher ist der richtige?

Foto von Ivan Ragozin auf Unsplash
Zwei Drittel der Erdoberfläche werden von Gewässern eingenommen. Die Möglichkeit, seinen Aktionsradius um das nasse Element zu erweitern, ist eine verheißungsvolle Perspektive, zumal Urlauber mit ihrem Boot oder Segelschiff ihrer Entdeckungsfreude freien Lauf lassen können. Wer liebt es nicht, mit seiner Yacht die schönsten Küsten der Welt zu erkunden? Doch richtig unabhängig werden Sportsfreunde erst mit einem Bootsführerschein. Der amtliche Ausweis ermöglicht das Fahren auf allen Seeschifffahrtsstraßen, selbst wenn das Boot oder Schiff eine Länge von über 15 Metern und eine Motorleistung von über 15 PS (11,03 KW) aufweist.
Welche Bootsführerscheine gibt es?
In Deutschland gibt es ein Sammelsurium an unterschiedlichen Klassen für den Bootsführerschein. Das sollte nicht überraschen, denn bei einer Fahrerlaubnis ist dies nicht anders. Ein wichtiger Unterschied besteht im Vergleich mit dem Autoführerschein allerdings darin, dass es nicht der Fahrer des Boots oder Schiffs ist, der den Bootsführerschein nachweisen muss, sondern derjenige, der die Verantwortung trägt und beispielsweise seine Anweisungen an den Steuermann weitergibt. Unter bootsschule1.de können Sie sich über die unterschiedlichen Klassen an Bootsführerscheinen, die Preise und das angebotene Lehrmaterial informieren.
Wir werden uns in diesem Ratgeber ausführlich den wichtigsten Bootsführerscheinen und anderen Schifffahrtszertifikaten widmen. Die folgenden Aspekte dienen der Orientierung, um die einzelnen Führerscheinklassen für Schiffe und Boote voneinander zu unterscheiden:
- Antrieb: Segelschiff oder Boot?
- Gewässer: See oder Fluss?
- Bootslänge
- Motor
- Welche Landesgewässer sollen befahren werden?
- Entfernung zur Küste
SBF Binnen
Der Sportbootführerschein Binnen berechtigt zum Führen von Booten und Schiffen ab einer Länge von 15 Metern sowie ab einer Motorleistung von 15 PS (10,2 PS bei einem Elektromotor) auf Binnenschifffahrtsstraßen (Flüsse, Binnenseen und Kanäle). Auf diesen gilt die Binnenschifffahrtsordnung. Das Mindestalter für den Erwerb beträgt 16 Jahre bei einem Motorboot und 14 Jahre bei einem Segelschiff. Erforderlich sind für den Erhalt des SBF Binnen ein medizinischer Tauglichkeitsnachweis und die Vorlage des Führerscheins oder polizeilichen Führungszeugnisses. Dieser Schritt entfällt bei Minderjährigen.
Das eigentliche Testverfahren setzt sich aus einer theoretischen und praktischen Prüfung zusammen. Nachgewiesen werden müssen Kenntnisse der Fahrzeugprüfung, Seemannschaft, Navigation, Wetterkunde und des Seeschifffahrtsrechts. Der praktische Teil der Prüfung schließt Rettungsmanöver und die Beherrschung verschiedener Seemannsknoten mit ein.
SBF See
Mit dem Sportbootführerschein See erwerben Absolventen das Recht, Boote und Schiffe ab einer Länge von 15 Metern und einer Motorleistung von 15 PS (10,2 PS bei einem Elektromotor) auf Seeschifffahrtsstraßen zu führen. Gemeint sind damit die Küstenbereiche von Binnengewässern jeder Art, ausgewiesene Fahrwasser außerhalb der Dreimeilenzone sowie die Flussmündungen zur Ost- und Nordsee. In diesen Gewässern gilt die Seeschifffahrtsordnung. Im Übrigen bestehen dieselben Voraussetzungen wie beim SBF Binnen.
Allerdings gilt für die Zulassung ein generelles Mindestalter von 16 Jahren. Die Prüfung ist ähnlich wie beim SBF Binnen aufgebaut und umfasst einen theoretischen und praktischen Prüfungsabschnitt. Sämtliche Bedingungen einschließlich zahlreicher Ausnahmeregelungen sind sowohl für den SBF See als auch für den SBF Binnen in der Sportbootführerscheinverordnung (SBFV) einzusehen. Der Geltungsbereich des SBF See ist etwas weiter gefasst, da er auch zum Führen von Booten und Schiffen auf Binnenschifffahrtsstraßen berechtigt.
Ausnahmen bestehen auf folgenden Gewässern:
- Rhein: Pflicht schon ab 5 PS
- Wasserstraßen in Berlin und Brandenburg: Pflicht bei Segelbooten ab 6 qm Segelfläche

Bodenseeschifferpatent (BSP)
Das Bodenseeschifferpatent muss für das Befahren des Bodensees separat erworben werden, weil die Zulassungsbedingungen hierfür von denen anderer Seen abweichen. Auf die Regularien haben sich die Anrainerstaaten Deutschland, Österreich und Schweiz geeinigt. Zunächst muss das Bodenseeschifferpatent bereits bei Booten und Schiffen ab einer Länge von 12 Metern und einer Motorleistung ab 6 PS nachgewiesen werden. Für das Führen von Motorbooten gilt darüber hinaus ein Mindestalter von 18 und nicht 16 Jahren.
Sportküstenschifferschein (SPS)
Der Sportküstenschifferschein gilt für das Führen von Yachten in küstennahen Gewässern. Im Gegensatz zu den bisher vorgestellten amtlichen Führerscheinen für Boote und Schiffe ist der Sportküstenschifferschein freiwillig. Neben dem Erwerb von Kenntnissen für das Führen von Sportschiffen und Sportbooten liegt sein Mehrwert darin, dass immer mehr Anbieter von Yachten den SPS für das Chartern zur Voraussetzung erhoben haben. Außerdem kann der Besitz für Versicherungsfragen vorteilhaft sein. In den Prüfungen eignen sich Absolventen das Führen von Yachten innerhalb der Zwölfmeilenzone in Küstengewässern an.
SRC und LRC Funkschein
Der SRC Funkschein wird benötigt, um auf seinem Schiff oder Boot eine UKW-Funkanlage im Bereich des Seefunkdienstes zu nutzen. Das Akronym SRC steht dabei für das Short Range Certificate. Zwar kann für das Funken ebenfalls ein Long Range Certificate (LRC Funk) in einem entsprechenden Prüfungsverfahren erworben werden. Dennoch reicht der SRC Funk für die meisten Fälle aus, weil die Funkfrequenz einen Bereich von 30 bis 40 Seemeilen Meerestiefe abdeckt. Mit dem SRC Funk erwerben Absolventen eine beschränkt gültige Funkerlaubnis und mit dem LRC Funk eine vollständig gültige Funkerlaubnis.
UBI Funkschein
Wer im Besitz eines UBI Funkschein ist, darf mit der amtlichen Beglaubigung eine Schiffsfunkstelle auf Binnenschifffahrtsstraßen bedienen und beaufsichtigen. Der Unterschied zum SRC und LRC Funk besteht darin, dass die Berechtigung zum Funken sich nicht nur auf Sportboote und Sportschiffe beschränkt, sondern sich auf die Berufsschifffahrt erweitert.
Fachkundenachweis (FKN)
Der Fachkundenachweis betrifft die Befähigung zum Umgang mit Seenotsignalmitteln gemäß der deutschen Sprengstoffverordnung und der europäischen ADR. Hintergrund für die Pflicht ist, dass die Seenotsignalmittel aus brennbaren und explosiven Materialien bestehen und damit in den Bereich von Pyrotechnik fallen. Beispiele für verwendbare Signale bei Seenot sind Rauchsignale, Rauchfackeln und Fallschirm-Signalraketen.
Um die Sicherheit von Schiffen und Booten zu gewährleisten, die solche Seenotsignalmittel an Bord haben, muss mindestens eine Person im Besitz eines FKN sein. Mit dem Sachkundenachweis (SKN) dürfen zusätzlich Signalpistolen an Bord geführt werden.
Was sollten Absolventen beachten?
Die gute Nachricht ist für Absolventen, dass die Durchfallquote beim Erwerb der wichtigsten Bootsführerscheine SBF See und SBF Binnen bei nur 13 Prozent deutlich niedriger ist als beim Autoführerschein (38,9 Prozent 2022). Dennoch sollten die Prüfungen ernst genommen werden. Fast alle Bootsschulen bieten Interessierten Kurse für die Vorbereitung.
Im Kommen sind außerdem spezielle Trainings-Apps, sodass sich Kandidaten für die Prüfungen Zuhause und an jedem Ort ihrer Wahl auf die Prüfungen vorbereiten können.